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MUSUBI Gallery – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sonderanfertigungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) regeln die von [Name des Unternehmens] angebotenen kundenspezifischen Bestelldienstleistungen („Dienstleistung“). Musubi Lab Inc. („Unternehmen“) und legt die Rechte und Pflichten zwischen dem Unternehmen und dem Kunden („Kunde“) fest.

Durch die Nutzung des Dienstes erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.

Artikel 1 (Art der individuell angefertigten Kunstwerke)

  1. Die vom Unternehmen hergestellten, individuell angefertigten Kunstwerke sind Unikate, die durch die persönliche Philosophie, die Fähigkeiten und den Ausdruck des Künstlers in Verbindung mit den natürlichen Gegebenheiten entstehen.

  2. Aufgrund ihrer Beschaffenheit Es ist nicht möglich, ein Werk zu schaffen, das mit einem früheren oder einem in der MUSUBI Gallery ausgestellten Archivwerk identisch ist.Die

  3. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass es sich bei solchen Kunstwerken nicht um Industrieprodukte handelt, die auf Reproduzierbarkeit basieren, sondern um einzigartige künstlerische Ausdrucksformen, und nutzt den Service in diesem Bewusstsein.

Artikel 2 (Konsultationen und Anfragen)

  1. Bei der Bestellung einer Sonderanfertigung kann der Kunde sich mit dem Unternehmen bezüglich des gewünschten Eindrucks, des Verwendungszwecks, des Hintergrunds und anderer Wünsche im Zusammenhang mit dem Kunstwerk beraten.

  2. Solche Konsultationen und Anfragen Es wird weder garantiert, dass der Künstler einen Auftrag annimmt, noch dass die Produktion realisiert wird.Die

  3. Das Unternehmen kann die Annahme einer Sonderanfertigung aus verschiedenen Gründen ablehnen, unter anderem aufgrund der Einschätzung des Künstlers, der Produktionsbedingungen oder künstlerischer Erwägungen.

Artikel 3 (Angebot und Vertragsschluss)

  1. Das Unternehmen wird dem Kunden nach Rücksprache mit dem Künstler ein Angebot unterbreiten.

  2. Ein Vertrag über eine Sonderanfertigung tritt in Kraft, sobald der Kunde dem Angebot zustimmt und das Unternehmen den Eingang der vom Unternehmen festgelegten Zahlung (entweder 50 % oder 100 % des Preises der Grafik) bestätigt.

  3. Die Zahlungsbedingungen können je nach Bestelldetails, Art des Kunstwerks und anderen Umständen variieren.

Artikel 4 (Produktionszeitraum und Lieferplan)

  1. Aufgrund der individuellen Anfertigung der Kunstwerke kann das Unternehmen weder eine feste Produktionszeit noch einen festen Liefertermin garantieren.

  2. Die Produktion kann mehrere Phasen und wiederholtes Ausprobieren vor der Fertigstellung umfassen.

  3. Der Kunde nimmt im Voraus zur Kenntnis, dass bis zur Fertigstellung ein erheblicher Zeitaufwand erforderlich sein kann.

Artikel 5 (Zahlung und Saldo)

  1. Bei Vertragsschluss zahlt der Kunde ein Teil oder der volle Preis des Kunstwerks.

  2. Wird bei Vertragsschluss nur ein Teil des Preises gezahlt, ist der Restbetrag nach Fertigstellung bis zu dem von der Gesellschaft festgelegten Datum zu entrichten.

  3. Das Kunstwerk wird erst nach vollständiger Bezahlung des Restbetrags ausgeliefert.

Artikel 6 (Kündigung durch das Unternehmen und Beendigung)

  1. Das Unternehmen kann eine Sonderanfertigung stornieren und den Vertrag in folgenden Fällen ganz oder teilweise kündigen:
    1. Wenn der Kunde die Zahlung nicht bis zum von der Firma festgelegten Stichtag leistet

    2. Wenn das Unternehmen feststellt, dass die Produktion oder der Fortschritt dadurch erschwert werden, dass es dem Kunden über einen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen nicht erreichbar ist.

    3. Wenn der Kunde unter andere, von der Gesellschaft gesondert festgelegte Stornierungsbedingungen fällt

  2. Im Falle einer Stornierung gemäß dem vorstehenden Absatz werden Verfügbarkeit, Höhe und Art einer etwaigen Rückerstattung von der Gesellschaft im Einzelfall unter Berücksichtigung des Produktionsfortschritts festgelegt.
  3. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die aus einer Stornierung gemäß diesem Artikel entstehen, es sei denn, es handelt sich um vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Unternehmens.

Artikel 7 (Stornierung und Rückerstattung)

  1. Grundsätzlich werden Stornierungen und Rückerstattungen nicht akzeptiert, sobald die Produktion eines individuell angefertigten Kunstwerks begonnen hat.

  2. Auch vor Produktionsbeginn sind Rückerstattungen möglicherweise nicht oder nur teilweise möglich, wenn bereits Beratungen oder Vorbereitungen mit dem Künstler stattgefunden haben.

  3. In Fällen, in denen die Produktion aufgrund von Naturkatastrophen, höherer Gewalt oder unvermeidbaren Umständen, die den Künstler betreffen, unmöglich wird, werden sich das Unternehmen und der Kunde beraten und ein geeignetes Vorgehen festlegen.

Artikel 8 (Fertiges Kunstwerk)

  1. Das fertige Kunstwerk spiegelt zwar die vorherigen Wünsche des Kunden wider, die endgültige Ausgestaltung liegt jedoch im Ermessen des Künstlers.

  2. Rückgaben oder Umtausch werden aus Gründen wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, Unterschieden im Ausdruck, individuellen Abweichungen oder im allgemeinen Erscheinungsbild und der Verarbeitung nicht akzeptiert.

  3. Der Kunde erkennt im Voraus an, dass etwaige Abweichungen in Farbe, Form oder Textur, die der Natur des Kunstwerks innewohnen, hinnehmbar sind.

Artikel 9 (Lieferung und Übergabe)

  1. Das Kunstwerk wird nach Bestätigung der vollständigen Bezahlung des Restbetrags auf dem von der Firma festgelegten Weg versandt.

  2. Im Falle eines Unfalls während der Lieferung wird das Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreifen; aufgrund der Art des Kunstwerks ist es jedoch unter Umständen nicht möglich, einen vollständigen Ersatz zu liefern.

Artikel 10 (Rechte an geistigem Eigentum)

  1. Sämtliche Rechte, Titel und Ansprüche, einschließlich des Urheberrechts und aller anderen geistigen Eigentumsrechte, an dem individuell angefertigten Kunstwerk stehen dem Künstler zu.

  2. Das Unternehmen und der Künstler dürfen Fotos oder Videos des Kunstwerks für Portfolio-Präsentationen und Werbezwecke verwenden.

Artikel 11 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand)

Diese Bedingungen unterliegen japanischem Recht. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Dienst ist ausschließlich das Gericht zuständig, dessen Sitz sich am Hauptsitz des Unternehmens befindet.

Artikel 12 (Änderung der Nutzungsbedingungen)

Das Unternehmen kann diese Bedingungen nach Bedarf ändern. Die geänderten Bedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf dem vom Unternehmen festgelegten Weg in Kraft.